Bei einer aktuellen Gefahrenlage haben behördliche Warnungen und medizinische Hinweise Vorrang.
1. Belastung früh reduzieren
- Anstrengende Tätigkeiten möglichst in kühlere Tageszeiten verlegen.
- Direkte Sonne meiden, leichte Kleidung und Sonnenschutz nutzen.
- Wohnräume tagsüber gegen Sonne abschirmen und zu geeigneten kühleren Zeiten lüften.
- Menschen und Tiere niemals in abgestellten Fahrzeugen zurücklassen.
2. Trinken individuell richtig planen
Regelmäßig trinken, sofern keine ärztlich festgelegte Flüssigkeitsbegrenzung oder andere medizinische Vorgabe besteht. Bei Herz-, Nieren- oder anderen relevanten Erkrankungen sowie bei Medikamentenfragen ist ärztliche beziehungsweise pharmazeutische Beratung wichtig.
3. Besonders gefährdete Menschen mitdenken
Ältere Menschen, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Pflegebedürftige, alleinlebende Personen und Menschen mit bestimmten Erkrankungen können stärker gefährdet sein. Kurze verlässliche Kontakte helfen, Trinken, Raumtemperatur und Allgemeinzustand im Blick zu behalten.
4. Warnzeichen ernst nehmen
Starke Schwäche, Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle oder sehr hohe Körpertemperatur können auf einen medizinischen Notfall hinweisen. Bei Verdacht auf Hitzschlag sofort 112 rufen, die Person aus der Hitze bringen und den Anweisungen der Leitstelle folgen.
Typische Fehler
- Allgemeine Trinkmengen über individuelle medizinische Vorgaben stellen.
- Nur Ventilatoren nutzen, ohne Sonnenschutz und Raumwärme mitzudenken.
- Warnzeichen als normale Müdigkeit abtun.
- Gefährdete Personen erst nach mehreren heißen Tagen kontaktieren.
Quellen: gesund.bund.de – Hitze und Gesundheit sowie Hitzewarnungen des DWD.
So setzt du es um
Hitzeschutz funktioniert besser mit einem vorbereiteten Tagesablauf als mit spontanen Einzelmaßnahmen.
Den kühlsten Raum bestimmen
Prüfe, welcher Raum sich tagsüber am besten verschatten lässt und nachts gut gelüftet werden kann. Dort sollten sich gefährdete Personen bei großer Hitze bevorzugt aufhalten können.
Feste Kontaktzeit vereinbaren
Bei älteren, alleinlebenden oder unterstützungsbedürftigen Menschen ist eine konkrete Uhrzeit für einen kurzen Anruf oder Besuch verlässlicher als ein allgemeines „Meld dich, wenn etwas ist“.
Medizinische Vorgaben schlagen Pauschalregeln
Allgemeine Trinktipps gelten nicht gegen ärztlich festgelegte Flüssigkeitsbegrenzungen. Bei Verwirrtheit, Bewusstseinsstörung oder Verdacht auf Hitzschlag ist 112 angezeigt.
Praxisquellen: gesund.bund.de: Hitze · DWD: Hitzewarnungen